Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.05.1987

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87   

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https://dejure.org/1987,2292
BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm festgestellten Tatsachen - Mögliche Rechtsfehler des Tatgerichts - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Vornahme einer bestimmten möglicherweise tödlich wirkenden Handlungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2883 (Ls.)
  • NStZ 1987, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Das Revisionsgericht kann lediglich eingreifen, wenn dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rechtspr.; vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550).

    Die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise generell geeignet ist, tödlich zu wirken, zwingt nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268), sondern erfordert die vom Tatgericht vorgenommene sorgfältige Prüfung aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatelemente.

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Das Revisionsgericht kann lediglich eingreifen, wenn dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rechtspr.; vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550).
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise generell geeignet ist, tödlich zu wirken, zwingt nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268), sondern erfordert die vom Tatgericht vorgenommene sorgfältige Prüfung aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatelemente.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen nicht erkennbar ist (BGHSt 7, 363, 368; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1986, 549; 1987, 424; BGH StV 1984, 187; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 638/86; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; BGH, Urt. vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87).

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1986, 549; 1987, 424).

  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Sie ist rechtsfehlerhaft, wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder der Dienstgerichtshof verfahrensfehlerhaft den für ihn geltenden Überzeugungsgrundsatz des § 21 LDG i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt hat, weil er auf der Grundlage eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalts entschieden hat (zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung nach § 337 StPO vgl. BGH, NStZ 1987, 424; Hanack, a.a.O. § 337 Rn. 148).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 503/88

    Anforderungen an die vom Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme gezogenen

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (st. Rechtspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550; 1987, 424).
  • BGH, 16.08.1988 - 1 StR 306/88

    Rechtliche Würdigung eines vom Angeklagten verfassten Drohbriefs - Anforderungen

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550; 1987, 424, BGHR StPO § 261, Beweiswürdigung allgemein 1; Erfahrungssatz 1).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87   

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https://dejure.org/1987,1792
OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87 (https://dejure.org/1987,1792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.1987 - 1 Ws 32/87 (https://dejure.org/1987,1792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 1 Ws 32/87 (https://dejure.org/1987,1792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2549
  • NStZ 1987, 424
  • StV 1988, 378
  • JR 1987, 387
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum ein eigenes Beschwerderecht des Dritten vielfach ohne weiteres bejaht oder vorausgesetzt wird, vermag dies nicht zu überzeugen (so auch OLG Frankfurt am Main a.a.O.), da die Frage, ob der Dritte beschwert ist, jeweils unerörtert bleibt (vgl. etwa BayObLGSt 53, 15; 54, 53; OLG Celle NdsRpfl 2013, 24 - juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 Ws 27/10 - BeckRS 2010, 06465; NStZ 2007, 238; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 138 Rdn. 23) oder ohne Begründung bejaht wird (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 139 - juris Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    In der Sache geht es hierbei nicht um die Pflichtverteidigerbestellung als solche, die ohnehin nicht rückwirkend erfolgen kann (vgl. BGH StV 1988, 378; OLG Düsseldorf StraFo 2003, 94; KG Berlin StraFo 2006, 200), sondern um die Bestimmung einer rein vergütungsrechtlichen Rückwirkung.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14

    Wahl anderer Person als Verteidiger

    Durch die Vorschrift soll vielmehr ausschließlich im Interesse des Beschuldigten bestimmten Personen, die über eine für seine Verteidigung vorteilhafte besondere Sachkunde verfügen, und sein besonderes Vertrauen genießen, eine Mitwirkung am Strafverfahren ermöglicht werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424 auch zur Entstehungsgeschichte).
  • OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89

    Körperliche Untersuchung eines Beschuldigten durch einen Sachverständigen

    vom 10.2.1987 - 1 Ws 32/87; KK-Pelchen, a.a.O.).
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